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DDr. Meinhard Ciresa

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Herr DDr. Ciresa, Sie sind Autor des Buches „Urheberwissen leicht gemacht“. In dem Buch befassen Sie sich auch ausführlich mit dem Thema „Schutz von Ideen“. Was gilt es hier besonders zu beachten?

DDr. Ciresa: Das hängt ganz davon ab, was man unter einer "Idee" versteht: Eine Idee für ein neuartiges Geschäfts- oder Vertriebsmodell oder für ein neues Produkt oder für eine neue Dienstleistung. Zunächst muss man aber mit einer gewissen Ernüchterung zur Kenntnis nehmen, dass Ideen an sich nach keinem Schutzrechtssystem (Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht) Schutz genießen können. Ferner genießen auch neuartige Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle grundsätzlich keinen Schutz, etwa gegen Nachahmung durch Dritte.

Soweit eine Idee aber eine konkrete Problemlösung im technischen Bereich betrifft und sofern diese Problemlösung gegenüber dem aktuellen Stand der Technik erfinderisch ist, kommen technische Schutzrechte wie Patent und Gebrauchsmuster in Betracht. Ein Prototyp der Problemlösung muss aber noch nicht vorliegen, um zu einem technischen Schutzrecht zu gelangen. Für konkrete Gestaltungen - gerade etwa im Bereich des Designs - steht das so genannte Geschmacksmuster zur Verfügung. Für dieses Schutzrecht muss aber die Idee bereits eine konkrete Ausdrucksform bzw. Gestaltung gefunden haben; nur konkrete Gestaltungen sind - wenn sie gegenüber dem bekannten Formenschatz neu sind - als Geschmacksmuster schutzfähig. Eine Idee für eine neuartige bzw. innovative Software wäre als Idee nicht schutzfähig, sobald sie als Computerprogramm umgesetzt wurde, liegt ein Werk vor und es gilt hierfür der Urheberrechtsschutz.

Wie konkret muss eine Idee sein, um schutzfähig zu sein?

DDr. Ciresa: Das hängt ganz davon ab, nach welchem Schutzrechtssystem man die Idee zu beurteilen hat. Im Urheberrecht beispielsweise knüpft der Schutz an die Eigentümlichkeit einer geistigen Schöpfung auf dem Gebiet der Literatur, Musik oder der Bildenden Künste an. Auch Datenbanken und Computerprogramme unterliegen dem Urheberrecht. In allen diesen Fällen muss sich die Idee in einem konkreten Werk  "materialisiert" haben, um Schutz beanspruchen zu können.
 
Wann spricht man eigentlich von einer „Erfindung“?

DDr. Ciresa: Das Patentgesetz definiert die Erfindung nicht, sondern setzt diesen Begriff eigentlich voraus. Es bestimmt, dass für Erfindungen die Möglichkeit besteht, ein Patent erteilt zu erhalten, wenn Erfindungen neu sind und sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und wenn sie gewerblich anwendbar sind. Im Gegenzug definiert das Patentgesetz aber immerhin, was jedenfalls keine Erfindungen sind: Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten , für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie die Wiedergabe von Informationen.

Viele gute Ideen entstehen außerhalb von Unternehmen, im privaten Bereich. Welchen Tipp geben Sie hier, wenn es um die Absicherung rechtlicher Schutzrechte geht?


DDr. Ciresa:
  Da Schutzrechte in den meisten Fällen nicht zur Anwendung kommen, kann man seine Ideen etwa bei Präsentationen oder wenn man mit potentiellen Geldgebern oder auch nur Partner bespricht nur durch den Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen schützen.

Aus Ihren Erfahrungen als Anwalt, wo sehen Sie die größten Herausforderungen, wenn es darum geht, über die Phase der Idee hinauszukommen?

DDr. Ciresa: Die Phase, wenn man aus einer Idee einen Prototypen generiert ist kritisch, weil man hierfür zumeist Unterstützung von dritter Seite benötigt. Gerade in diesem Zusammenhang kommt es darauf an, den Mangel an Schutzrechten durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen möglichst auszugleichen.

DDr. Meinhard Ciresa ist Rechtsanwalt in Wien mit Spezialisierung auf Schutz des geistigen Eigentums. Er ist Autor des Buches „Urheberwissen leicht gemacht“. Mehr Infos auf www.urheberwissen.at


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