Neue Gebühren ab 1.1.2010
Mit 1.1.2010 trat eine Novelle zum Patentamtsgebührengesetz (PAG) in Kraft. Damit werden einige an das Österreichische Patentamt zu zahlenden Gebühren neu geregelt.
Die neuen Gebühren gelten für Schutzrechte ab dem Fälligkeitsdatum 1. Jänner 2010. Jahresgebühren vor diesem Fälligkeitsdatum sind in bisheriger Höhe weiterhin (also auch für Zahlungen im Jahr 2010 mit oder ohne Zuschlag) zu zahlen.
Nähere Informationen:
www.patentamt.at/